KRANKENZUSATZVERSICHERUNG - Krankentagegeld

Während einige Krankenzusatzversicherungen vor allem bestimmte Behandlungen bezahlen, bieten die Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherung eine reine Zahlung eines vereinbarten Betrages an den Versicherten als Leistung an, die unter bestimmten Bedingung vom Versicherten eingefordert werden kann. Man unterscheidet in diesem Bereich zum einen die Krankentagegeldversicherung und zum anderen die Krankenhaustagegeldversicherung, die auch leicht schon einmal verwechselt werden können. Im Rahmen der Krankentagegeldversicherung vereinbart der Versicherte mit dem Versicherten in der Hauptsache einen festen Betrag, den er dann erhält, falls er vorübergehend arbeitsunfähig ist. Natürlich muss diese Arbeitsunfähigkeit immer durch ein ärztliches Attest, also eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) belegt werden. Ist die Arbeitsunfähigkeit festgestellt worden, erhält der Versicherte für die gesamten Dauer der Arbeitsunfähigkeit den zuvor vereinbarten Geldbetrag von der Versicherung, der pro Tag anfällt. In der Regel werden in diesem Zusammenhang Tagessätze zwischen 20 und 50 Euro vereinbart. Während das Krankentagegeld in den ersten Wochen für Arbeitnehmer nur ein „Bonus“ ist, da diese ohnehin eine volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit erhalten, stellt das Krankentagegeld für Selbstständige hingegen oftmals die einzige Möglichkeit dar, den Verdienstausfall finanziell zu kompensieren.

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KRANKENZUSATZVERSICHERUNG Krankenhaustagegeld

Die Krankenhaustagegeldversicherung zahlt nicht bereits dann einen ebenfalls fest vereinbarten Geldbetrag pro Tag, wenn man arbeitsunfähig ist. Sie tritt erst dann mit der vereinbarten Leistung ein, wenn man sich aus medizinisch notwendigen Gründen in stationärer Behandlung, also im Krankenhaus oder in einer Klinik, befindet. Diese Einschränkung „aus medizinischen Gründen“ ist dabei wichtig zu erwähnen, denn wenn man zum Beispiel aufgrund einer Schönheits-OP im Krankenhaus ist, wird in der Regel kein Krankenhaustagegeld bezahlt. Das Krankenhaustagegeld stellt ohnehin mehr eine „Entschädigung“ für die Unannehmlichkeiten des Krankenhausaufenthaltes dar, als dass dieses eine wichtige finanzielle Hilfe wäre. Daher werden in der Regel auch nur Tagessätze in Höhe von 10 oder 20 Euro vereinbart.